07.09.2010
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Günstige Zeiten für Sparfüchse:
Zusatzförderung für Brennwerttechnik und Solarkollektoren verlängert


Wer seine alte Heizung durch moderne Erdgas-Brennwert- technik oder durch die Kombination von Erdgas-Brennwerttechnik mit Solarkollektoren ersetzt, kann bereits seit dem 1. April 2008 mit besonders attraktiven zusätzlichen Förderprämien rechnen. Aufgrund der hohen Nachfrage hat die SWS diese Zusatzförderung nun um weitere sechs Monate verlängert. Konkret heißt das, dass die reguläre Förderung im Rahmen von PRO UMWELT bis zum 30. Juni 2010 erhöht wird. Was bedeutet das für Sie als Modernisierer? Je nach Anzahl der Wohneinheiten und je nach dem, ob auch Solaranlagen installiert werden, winken mehrere hundert Euro zusätzlich zur regulären Förderung der SWS.

Beispiel:
Eine Familie stellt in ihrem Einfamilienhaus von einer Ölheizung auf Gas-Brennwerttechnik und Solarthermie um. Die SWS-Förderung beträgt bereits 1.100 Euro. Die Öl- tankentsorgung könnte zusätzlich mit 100 Euro gefördert werden, so dass die Familie schon im Normalfall auf
1.200 Euro Förderzuschuss aus dem PRO UMWELT-Programm käme. Aus dem Zusatz-Fördertopf  kommen nochmals 650 Euro. So käme die Familie bei der Umstellung auf eine Fördersumme von bis zu 1.850 Euro.


 


Voraussetzungen:

  • Das Zusatzförderprogramm ist vom 01.04.2008 bis zum 30.06.2010 gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die Heizungsanlagen umgestellt werden.
  • Die alte Heizungsanlage muss älter als 15 Jahre sein. (Altersnachweis z.B. Bescheinigung des zuständigen Schornsteinfegers).
  • Umstellung des Wärmeerzeugers – der bislang nicht Erdgas als Brennstoff einsetzt – auf Erdgas-Brennwerttechnik oder Erdgas-Brennwerttechnik in Verbindung mit einer Solaranlage (die lediglich die Warmwasserbereitung unterstützt).
  • Es gelten außerdem die Richtlinien des SWS-Förderprogramms PRO UMWELT.

Wichtige Hinweise für den zeitlichen Ablauf:

  • Alle Unterlagen müssen vor Einbau der Heizung bei der SWS eingegangen und genehmigt werden:
    -     Förderanträge PRO UMWELT-Förderprogramm
    -     Förderanträge  Zusatzförderprogramm
    -     Altersnachweis der alten Anlage
  • Maximal 8 Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage müssen alle relevanten Rechnungen bei der SWS GmbH eingereicht werden.

Sehen Sie sich den Flyer zur Zusatzförderung an.


 


Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Lassen Sie sich von uns beraten und entdecken Sie die Fördermöglichkeiten:

Telefon 0212 / 295-2525
E-Mail energieberatung [at] sws-solingen.de


 


Die Zusatzförderung kann mit folgenden Punkten des
PRO UMWELT-Programms kombiniert werden:


 
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Hier finden Sie unseren Förderantrag für die Zusatzförderung:

 


 
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